Steuerliche Abschreibung Kindergartengebühren und Schulausspeisung

Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden die Rechnungen der Schulausspeisung und der Kindergartengebühren auf...

Veröffentlichungsdatum:

10.01.2022

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Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden die Rechnungen der Schulausspeisung und der Kindergartengebühren auf den Namen des Kindes ausgestellt.

Für die steuerliche Abschreibung ist keine Bestätigung mehr notwendig, da das Elternteil, welches die Rechnung bezahlt hat, die Gebühren abschreiben kann.

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Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 12:03 Uhr

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