Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft

Das neue Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ bringt wichtige Impulse für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde.

Veröffentlichungsdatum:

13.10.2025

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
Gemeinde Gargazon

Beschreibung

Das Landesgesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ersetzt die vorherigen Landesgesetze Nr. 13/1997 (Landesraumordnungsgesetz) und Nr. 16/1970 (Landschaftsschutzgesetz).

Ein bedeutender Abschnitt dieses neuen Landesgesetzes ist der Raum- und Landschaftsplanung gewidmet. 

Als oberstes Planungsinstrument auf Gemeindeebene ist die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft (GProRL) vorgesehen. 

In der Ausarbeitung des GProRL ist außerdem ein partizipativer Prozess vorgesehen. Die BürgerInnen und Bürger konnten sich wie folgt beteiligen:

Zukunftsworkshops zu den Megatrends mit 34 Teilnehmern.

Emotionsbefragung mit der Teilnahme von 24 Stakeholdern. (Vertreter der Vereine und Verbände sowie Bürger welche sich im Vorfeld angemeldet haben)

Bürgerbefragung mittels Fragebogen. Jeder Bürger ab 14 Jahren konnte an einer detaillierten Befragung teilnehmen. Jeder Haushalt hat die Fragebögen zugeschickt bekommen. Zusätzlich konnte man online an der Befragung teilnehmen. 

Bürgerversammlung mit Ideenworkshop offen für alle Bürger.

Die Ergebnisse des gesamten Partizipationsprozesses sind in der folgenden Datei zusammengefasst:

Ergebnis Partizipationsprozess

Im weiteren Verlauf wurden in den Arbeitsgruppen verschiedene Unterlagen erarbeitet:

Siedlungsentwicklung und Abgrenzung des Siedlungsgebietes

Landschaftsentwicklungsprogramm

Mobilitäts- und Erreichbarkeitsprogramm

Tourismusentwicklungskonzept

Die Entwürfe wurden in der Sitzung vom 3. Februar 2026 mit den verschiedenen Landesämtern begutachtet, anschließend wurden noch die von den Landesämtern vorgeschlagenen Änderungen eingearbeitet.

Am 26. März 2026 werden die Entwürfe in der Gemeindekommission für Raum und Landschaft behandelt. 

Anschließend kann der Gemeinderat das Verfahren zur Genehmigung einleiten.

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Zuletzt aktualisiert: 17.03.2026, 11:37 Uhr

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